• Otto-Brenner-Straße 16-18, 21337 Lüneburg, Deutschland

Sicherheit hat bei der AFP GmbH immer Vorrang

Betriebsstörungen können bei technischen Anlagen zwar nie hundertprozentig ausgeschlossen werden, doch AFP GmbH plant und arbeitet immer so, dass die Wahrscheinlichkeit von Störungen nahezu ausgeschlossen werden kann. Durch vielfältige Sicherheitsmaßnahmen sorgen wir dafür, dass sich aus einer unkritischen technischen Betriebsstörung kein Störfall entwickelt. Neben klaren Vorgaben zum organisatorischen Ablauf tragen auch sorgfältig geprüfte Sicherheitsbauteile dazu bei.

Warnungen und Information 

Bei einem Störfall setzt die Leitstelle der Stadt Lüneburg die erforderlichen Rettungsdienste ein. Zusätzlich werden die zuständigen Behörden eingeschaltet. Anwohner werden gegebenenfalls durch Lautsprecherdurchsagen und/oder Rundfunkansagen informiert.

Was ist ein Störfall?

Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann es in einem Betriebsbereich zu Betriebsstörungen kommen. Zu einem Störfall wird eine Betriebsstörung erst dann, wenn sich eine ernste Gefahr für den Gesundheitszustand von Menschen oder eine massive Schädigung von Umwelt oder Sachgütern ergibt. Aufgrund nationaler und europäischer Gesetze sind viele Betreiber von Industrie-anlagen verpflichtet, regelmäßig über Sicherheitsmaßnahmen und das Verhalten bei Störfällen zu informieren. Im Rahmen der sogenannten Störfallverordnung (12. BImSchV) trifft dies auch auf die AFP GmbH zu.

Welche Bereiche unterliegen der Störfallverordnung?

Die AFP GmbH betreibt in Lüneburg Anlagen zur Herstellung von Desinfektionsmitteln. Für deren Herstellung verarbeiten und lagern wir neben anderen Gefahrstoffen, deren Mengen nicht unter die Störfall-Verordnung fallen, auch gewässergefährdende Substanzen. Bei dem Standort handelt es sich daher um einen Betriebsbereich im Sinne der Störfallverordnung, der in die untere Klasse eingestuft ist. Der für uns zuständigen Behörde wurde eine Anzeige nach §7 Absatz 1 der StörfallV vorgelegt. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach §16 Absatz 2 Nr. 1 der Störfall-Verordnung fand am 01.09.2023 durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg statt. Informationen zu der Inspektion können bei dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg eingeholt werden.

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Telefon: 04131 / 15 14 00

Fax: 04131 / 15 14 01

Welche Auswirkungen könnte ein Störfall haben?

Gefährdungen können durch Brand- und Explosionsereignisse (Rauchentwicklung, Freisetzung von Gefahrstoffen) sowie durch beschädigte, undichte Lager- oder Transportbehälter ausgelöst werden. Unter Beteiligung der zuständigen Behörden ist ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellt worden.

Informationen aus erster Hand:

AFP GmbH, Otto-Brenner-Strasse 16-18, 21337 Lüneburg Telefon-Nr. 04131-7277900 www.afp-chemie.de

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