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Arzneimittel
Bei A.F.P. stellen wir Ihr Arzneimittel zur Anwendung auf der Haut her.

Arzneimittel sind nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 AMG (Arzneimittelgesetz) Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung am menschlichen Körper und als Mittel mit Eigenschaften zur Verhütung menschlicher Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind.

Wir sind seit über 30 Jahren im Besitz der Herstellungserlaubnis für Arzneimittel, die zur Desinfektion angewendet werden. Die Herstellung und die Abfüllung von Arzneimitteln erfolgen bei A.F.P. im Reinraum und streng gemäß dem Leitfaden für die Gute Herstellungspraxis (GMP) für Arzneimittel- und Prüfpräparate. Auf Wunsch geben unsere Sachkundigen Personen Ihre Arzneimittel zum Inverkehrbringen nach AMG frei.

Ebenso wie Arzneimittel werden Reinigungsmittel für die Pharmaindustrie im Einklang mit dem Leitfaden der Guten Herstellungspraxis bei A.F.P. produziert.

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