Betriebsstörungen können bei technischen Anlagen zwar nie hundertprozentig ausgeschlossen werden, doch AFP GmbH plant und arbeitet immer so, dass die Wahrscheinlichkeit von Störungen nahezu ausgeschlossen werden kann. Durch vielfältige Sicherheitsmaßnahmen sorgen wir dafür, dass sich aus einer unkritischen technischen Betriebsstörung kein Störfall entwickelt. Neben klaren Vorgaben zum organisatorischen Ablauf tragen auch sorgfältig geprüfte Sicherheitsbauteile dazu bei.
Bei einem Störfall setzt die Leitstelle der Stadt Lüneburg die erforderlichen Rettungsdienste ein. Zusätzlich werden die zuständigen Behörden eingeschaltet. Anwohner werden gegebenenfalls durch Lautsprecherdurchsagen und/oder Rundfunkansagen informiert.
Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann es in einem Betriebsbereich zu Betriebsstörungen kommen. Zu einem Störfall wird eine Betriebsstörung erst dann, wenn sich eine ernste Gefahr für den Gesundheitszustand von Menschen oder eine massive Schädigung von Umwelt oder Sachgütern ergibt. Aufgrund nationaler und europäischer Gesetze sind viele Betreiber von Industrie-anlagen verpflichtet, regelmäßig über Sicherheitsmaßnahmen und das Verhalten bei Störfällen zu informieren. Im Rahmen der sogenannten Störfallverordnung (12. BImSchV) trifft dies auch auf die AFP GmbH zu.
Die AFP GmbH betreibt in Lüneburg Anlagen zur Herstellung von Desinfektionsmitteln. Für deren Herstellung verarbeiten und lagern wir neben anderen Gefahrstoffen, deren Mengen nicht unter die Störfall-Verordnung fallen, auch gewässergefährdende Substanzen. Bei dem Standort handelt es sich daher um einen Betriebsbereich im Sinne der Störfallverordnung, der in die untere Klasse eingestuft ist. Der für uns zuständigen Behörde wurde eine Anzeige nach §7 Absatz 1 der StörfallV vorgelegt. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach §16 Absatz 2 Nr. 1 der Störfall-Verordnung fand am 01.09.2023 durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg statt. Informationen zu der Inspektion können bei dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg eingeholt werden.
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: 04131 / 15 14 00
Fax: 04131 / 15 14 01
Gefährdungen können durch Brand- und Explosionsereignisse (Rauchentwicklung, Freisetzung von Gefahrstoffen) sowie durch beschädigte, undichte Lager- oder Transportbehälter ausgelöst werden. Unter Beteiligung der zuständigen Behörden ist ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellt worden.
Informationen aus erster Hand:
AFP GmbH, Otto-Brenner-Strasse 16-18, 21337 Lüneburg Telefon-Nr. 04131-7277900 www.afp-chemie.de
Eine Gas- bzw. Rauchwolke breitet sich mit dem Wind aus, entfernen Sie sich aus dem Gefahrenbereich unverzüglich quer zum Wind.
Bleiben Sie nicht im Freien. Schließen Sie Türen und Fenster; Lüftungsanlagen Ausschalten.
Warnen Sie Nachbarn. Rufen Sie Kinder ins Haus. Bieten Sie Passanten Schutz in Ihrem Haus. Informieren Sie Rettungskräfte über verletzte und hilfsbedürftige Personen
Achten Sie auf Lautsprecher-durchsagen der Rettungskräfte; folgen Sie unbedingt den Anweisungen.
Meldungen über den Störfall und Entwarnungen werden falls erforderlich über die regionalen Rundfunksender (NDR 2, NDR1 Radio Niedersachsen) verbreitet.
Blockieren Sie nicht die Telefone von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen. Telefonieren Sie nur im Notfall. Vermeiden Sie auch Telefonate mit Mobiltelefonen.